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Das eRezept startet!

ZU BEACHTEN: Wie bisher benötigen wir am Quartalsanfang ihre Versicherungskarte. OHNE die Karte einmal im Quartal mit der Praxissoftware eingelesen zu haben, können wir keine e Rezepte erstellen.

Für PRIVAT- Patienten ändert sich vorerst nichts. Die Rezepte werden wie bisher gedruckt!

 

WANN?

 › ab 1. Juli 2023, verpflichtend ab 1. Januar 2024 laut Gesetzentwurf

 

WAS IST PFLICHT?

› Verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (rosa Rezept) müssen als eRezept verordnet werden.

› Für alle anderen Verordnungen die bisher auf dem rosa Rezept erfolgen, z. B. Verband- und Hilfsmittel, nutzen Praxen weiterhin Muster 16. Auch BtM-Rezepte und Privat-Rezepte werden vorerst noch als Papierrezept ausgestellt. 

 

WIE WIRD ES EINGELÖST?

Patienten benötigen nur ihre Gesundheitskarte, die in der Apotheke eingesteckt wird. Das eRezept wird nicht auf der eGK gespeichert

 

AUSDRUCK?

› Rezepte für Pflegeheimbewohner, z. B. bei einer Dauermedikation, in der Arztpraxis ausgestellt und zugesandt werden.

 

KORREKTUR DER VERORDNUNG?

 › Bereits ausgestellte eRezepte können nicht korrigiert, aber gelöscht und neu ausgestellt werden.

› Die Praxis kann das eRezept nur stornieren, wenn es noch keiner Apotheke zugewiesen wurde. Sonst muss die Apotheke das Rezept freigeben oder es löschen.

 

Weitere Informationen unter: www.kbv.de/html/erezept.php